vorfahrtFührerschein-Klassen

Wir sind behilflich bei:

- Wiedererteilung des Führerscheins
- Umschreibung ausländischer Führerscheine

Sind Sie lange nicht mehr gefahren? Wir bieten Auffrischungsstunden!

Wir bilden folgende Führerscheinklassen aus:

FührerscheinklasseBeschreibungBilden wir aus

A

Motorräder ohne Leistungsbeschränkung, in den ersten zwei Jahren bis 25 kW (34PS) und Leistungsmasse nicht höher als 0,16 kW/kg. Ab dem Einstiegalter von 25 entfällt die Leistungsbeschränkung für Führerscheinneulinge.

leider nein

A1

Motorräder bis 125 cm³ und 11 kW, für 16- und 17-jährige maximal 80 km/h Höchsgeschwindigkeit

leider nein

B

Fahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger bis 750 kg. Anhänger über 750 kg sind erlaubt wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt. Zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 t
(ehemalige Führerscheinklasse 3)

Ja

BE

Kombination aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern, die nicht in die Klasse B fallen

Ja

C

Lastwagen über 3,5 t, Anhänger bis 750 kg (ehemalige Klasse 2)

leider nein

CE

Lastwagen über 3,5 t, Anhänger über 750 kg

leider nein

C1

Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 7,5 t mit Anhänger bis 750 kg

leider nein

C1E

Fahrzeuge mit einer Gesamtmase von 7,5 t mit Anhänger über 750 kg. Die Gesamtmasse des Anhängers darf nicht höher sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs. Gesamtmasse bis 12 t.

leider nein

D

Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Anhänger bis 750 kg

leider nein

DE

Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, Anhänger über 750 kg

leider nein

D1

Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen aber nicht mehr als 16 Fahrgastplätzen.

leider nein

D1E

Busse der Klasse D1 mit Anhängern über 750 kg

leider nein

M

Kleinkrafträder bis maximal 50 cm³, maximal 45 km/h

leider nein,
Fahrerlaubnis für Klasse M ist jedoch in Klasse B enthalten

L

selbstfahrende Arbeitmaschinen bis 25 km/h, Zugmaschinen bis 32 km/h, mit Anhänger bis 25 km/h

leider nein,
Fahrerlaubnis für Klasse L ist jedoch in Klasse B enthalten

S

Mindestalter: 16 Jahre alt (ehemalige alte Klasse 4, wenn vor 01.01.1989 erteilt); dreirädrige Krafträder, sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von nicht mehr als 45 km/h und folgenden Eigenschaften: Hubraum nicht mehr als 50cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4kw im Falle von Elektromotoren. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektromotoren.

leider nein

T

Land und Forstwirtschaftliche Maschinen bis 60 km/h, auch mit Anhänger erlaubt.

leider nein